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Die Umsatzsteuer-Senkung auf Logis-Erlöse in Deutschland aus der Sicht des Controllers

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Viel wird diskutiert im Moment, wenn es um die Umsatzsteuer-Senkung in Deutschland geht. Von 19% auf 7% wird per 1.1.2010 in Deutschland die Umsatzsteuer auf Beherbergungserlöse gesenkt.
Ein schöner Packen Geld, wenn man bedenkt, dass ein Hotel, das bis jetzt pro Jahr rund € 1,0 Mio. an Netto-Beherbergungserlösen erzielt hat, somit ab 1.1.2010 bei gleichbleibender Auslastung und natürlich immer vorausgesetzt, der Umsatzsteuervorteil wird nicht an den Gast weitergegeben, sein GOP somit auf einen Schlag um rund € 112.000,– verbessern könnte.

Doch was bringt diese Umsatzsteuer-Senkung tatsächlich ?
Höhere GOP´s oder niedrige Zimmerpreise? Wird es in der deutschen Hotellerie einen Investitionsschub geben? Freier Cashflow könnte auf diese Art ja geschaffen werden, wie die Rechnung oben zeigt. Dieser Mehrerlös könnte 1:1 ins GOP marschieren, ohne jeglichen Mehraufwand.
Die Frage die ich mir stelle ist allerdings: Wird dies passieren? Oder gehen ab 1.1.2010 die ADR´s (Average Daily Rate) zurück, beginnt ein “neuer” Preiskampf und in den GOP´s erkennen wir keine Auswirkung? Das wäre schade.

Wie geht´s dem Business Segment?
Die nächste Frage, deren Antwort es abzuwarten gilt, die mich allerdings brennend interessiert, wird sein:
Was, wenn die Preise tatsächlich nicht gesenkt werden? In der Ferienhotellerie, wo wir es mit Gästen zu tun haben, die im Normalfall nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (vor allem nicht bei der Rechnung ihres privaten Urlaubs) wird alles nicht so schlimm werden. Aber bei den Businessgästen? Hat eine Firma in diesem Jahr für die Reisekosten ihrer Mitarbeiter noch einen 19% Vorsteuerabzug genossen, so werden es ab dem nächsten Jahr nur noch 7% sein. Das bedeutet für ein Unternehmen mit einem hohen Reisekostenanteil sehr wohl eine nicht unbedeutende Steigerung der Kosten. Hier ein kleines Beispiel:
Ein Unternehmen mit drei Aussendienstmitarbeitern, mit jeweils 100 Hotelnächtigungen, kam im Jahr 2009 auf reine Netto-Nächtigungskosten von rund € 21.000,–. Aufgrund der Umsatzsteuersenkung (und somit natürlich auch einer geringeren Vorsteuer) würde das für dieses Unternehmen einen Mehraufwand der Nächtigungskosten von € 2.300,– bedeuten.

Eins steht fest, es wird spannend! Und spannend wird auch, wie Österreich darauf reagieren wird.
Wer mitduskutieren will, ist gerne eingeladen! Ich freue mich auf Eure Kommentare. Nachfolgend noch weitere Diskussions-Plattformen:
Hier geht´s zur österreichischen Diskussion im ÖHV-Blog, hier zu einer der vielen deutschen Diskussionen von ideas4hotels.

Ich bleib in jedem Fall dran, werde die Entwicklung bei meinen deutschen Kunden beobachten und weiter berichten!


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